Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.
Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
II. Angebote und Lieferungen
Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend. Von uns bestätigte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen, sowie die Änderungen und Ergänzungen geschlossener Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind nach Maßgabe von Ziffer X ausgeschlossen.
Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
Zu Teillieferungen und Teilberechnungen sind wir berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet auch Teillieferungen entgegenzunehmen, wenn diese unter wirtschaftlichen Betrachtungen dem Vertragszweck dienlich sind.
Bei Lieferungen auf Abruf stellt der Abruf innerhalb der vereinbarten Frist eine Hauptpflicht im Sinne des § 326 BGB dar.
Ist die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt wie beispielsweise Naturereignisse, Streik, Mangel an geeigneten Materialien, Maschinenschaden oder andere von Nord-Informatik nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Frist angemessen verlängert.
Verzögert sich die Lieferung aus anderen Gründen oder wird Nord-Informatik die Lieferung unmöglich, so kann der Besteller nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Auftrag zurücktreten.
Versand und Zustellung erfolgt auf Rechnung des Bestellers, falls nicht anders vereinbart. Das gleiche gilt für Rücksendungen, unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung. Nord-Informatik darf dabei den Transporteur bestimmen.
III. Software – Urheberrechte und Lizenzen
Bei Lieferung von Softwareprogrammen gilt mit der Entgegennahme der vertrags-gegenständlichen Leistung (öffnen der Verpackung) der Leistung zugrunde liegende Software-Lizenzvertrag als angenommen, wenn der Besteller nicht binnen einer Woche nach Entgegennahme widerspricht.
Sofern Nord-Informatik den Lizenzbedingungen von Zulieferern unterliegt, gelten diese Bestimmungen auch gegenüber dem Besteller. Auf Wunsch händigt Nord-Informatik dem Besteller die jeweils geltenden Lizenzbedingungen aus.
Mit Lieferung und Bezahlung eines Software-Programms wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht am Programm auf unbefristete Dauer.
Die für die Wartung geltenden Bedingungen werden gesondert im jeweiligen Wartungsvertrag vereinbart.
IV. Preise, Berechnung, Zahlung
Die Preise sind Nettopreise in Euro ohne Fracht und Verpackung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisänderungen während der Laufzeit einer Preisliste, Druckfehler und Irrtümer in der Preisstellung bleiben vorbehalten.
Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten müssen wir uns vorbehalten, bestätigte Preise der Änderung unserer Gestehungskosten anzupassen. Bei Importwaren behalten wir uns eine Anpassung an Devisenschwankungen vor.
Dienstleistungen, Technikerstunden, Wegekosten, eingesetzte Materialien, die Kosten für Verpackung und Fracht werden nach unseren jeweils gültigen Preislisten berechnet, welche in unserem Hause eingesehen werden können oder aber auf ausdrücklichen Wunsch übersandt werden.
Rechnungen werden nach Durchführung der Leistung erstellt und sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Zurückbehaltung und Aufrechnung gegenüber Forderungen von Nord-Informatik ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
V. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, im Falle der Vertragsbeziehung im kaufmännischen Verkehr bis zur Bezahlung der aus der gesamten Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen, unser Eigentum.
Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sind wir, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird, berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts dürfen gelieferte Waren ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Von etwaigen Pfändungen durch Dritte hat uns der Besitzer umgehend Mitteilung zu machen und jede Hilfe zur Wahrung unserer Rechte zu leisten.
Im Falle einer Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im Sinne der §§ 947 und 950 BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns Miteigentumsanteil an der neuen Sache zu. Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes einschließlich Umsatzsteuer der von uns gelieferten Sache zum Wert der übrigen damit verbundenen oder verarbeiteten Sachen.
Werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, wonach die Zahlungsfähigkeit des Bestellers zweifelhaft wird (z.B. Zahlungseinstellung, Nichteinlösung von Schecks, Protest von Wechseln) sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von der Vorauszahlung der Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Die Sicherheitsleistung ist vertragliche Hauptpflicht im Sinne des § 326 BGB. Kommt der Besteller einer berechtigten Aufforderung zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung binnen angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen, trägt der Käufer.
VI. Gefahrübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige - auch eigene - Beförderungsperson geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.
VII. Gewährleistung
Für Software übernimmt Nord-Informatik eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Übergabedatum. Sollte der Hersteller eine andere Gewährleistung haben, wird der Besteller vor Vertragsabschluß informiert. In diesem Falle gilt die Gewährleistung des Herstellers.
Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch von anderer Seite vorgenommene Arbeiten an der Anlage, die Gegenstand unserer Lohnarbeiten gewesen sind, entstehen.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auf Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung.
VIII. Schutzrechte
Abgesehen von einem etwaigen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Nord-Informatik, übernimmt Nord-Informatik keine Haftung, dass die Nord-Informatik gelieferte Software gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Wird der Besteller wegen unmittelbarer Verletzung deutscher Schutzrechte durch Dritte in Anspruch genommen, wird Nord-Informatik die ihr mögliche Hilfestellung zur Aufklärung der Angelegenheit geben.
Sind die gelieferten Waren nach den Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers erstellt worden, übernimmt der Besteller die Haftung für Forderungen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten gegen Nord-Informatik erhoben werden.
Der Besteller unterliegt beim Export der von Nord-Informatik gelieferten Produkte immer den Bestimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft und gegebenenfalls US-amerikanischen Gesetzen (Embargo-Bestimmungen).
IX. Haftung
Die Haftung von Nord-Informatik, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist für Schäden, die von Nord-Informatik grob fahrlässig verursacht worden sind, auf EUR 5.000,- je Einzelfall beschränkt.
Nord-Informatik haftet nicht für indirekte oder Mangelfolgeschäden (z.B. den Verlust oder die fehlerhafte Verarbeitung von Daten oder die Beschädigung von Datenträgern).
X. Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere der bevorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich Hildesheim.